Beteiligung

Die untere Bauaufsichtsbörde kann externe und interne Stellen (z.B. Ämter andere Gemeinden oder das eigene Umweltamt) am Antragsprozess beteiligen und um eine Stellungnahme bitten. Die Tätigkeit „Stellungnahme anfordern“ wird im Vorgangsraum durchgeführt und die beteiligte Stelle bekommt über den Vorgangsraum die notwendigen Informationen. Die Nutzer der beteiligten Stellen werden vorab eingerichtet und schicken über den Vorgangsraum Ihre Stellungnahme an die untere Bauaufsichtsbehörde zurück.