Genehmigungsfreistellung

In einem nächsten Schritt wird gegenwärtig die Vorlage für die Genehmigungsfreistellung (§62 L-BauO MV) entwickelt. Hier können Bauvorhaben eingereicht werden, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, diesem nicht widersprechen und deren Erschließung gesichert ist. Die Anträge werden bei der Gemeinde eingereicht. Stellt die Gemeinde das Bauvorhaben nicht frei, dann werden die Unterlagen als Bauantrag im vereinfachten Verfahren an die untere Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet. Dies trifft auf einen kleinen Anteil zu (ca. 10%). Diese Überführung wird komplett ohne Medienbruch digital umgesetzt.