FAQ Nachnutzung nach "EfA" Prinzip
Die digitale Baugenehmigung steht zur Nachnutzung für andere Bundesländer, Landkreise und Kommunen nach dem EfA Prinzip zur Verfügung. Anpassungen an die spezifischen Gegebenheiten können unkompliziert und schnell über Konfigurationen durchgeführt werden.
Die Nachnutzung wird über den Fit-Store umgesetzt.
Am letzten Montag jeden Monats findet der Nachnutzungssteuerungskreis statt. Interessenten können sich gern an den nebenstehend aufgeführten Ansprechpartner im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Christoph Vollmer, wenden.
Im Folgenden finden Sie die FAQs zur Digitalen Baugenehmigung
Die FAQ bieten einen Überblick zu gängigen Fragen des OZG-Projekts, sowie der Online-Lösung zur Baugenehmigung. Ebenso werden relevante Fragen beantwortet, die sich auf die Nachnutzung der Online-Lösung als EfA-Leistung beziehen.