Gebühren erheben und bezahlen
Im Vorgangsraum kann der Sachbearbeiter die Gebühr erheben und dem Antragsteller in das interoperable Postfach seines Nutzerkontos zustellen. Der Antragsteller kann die Gebühr über eine Schnittstelle zum MV Zahlungsverkehrsplattform direkt online bezahlen. Dem Sachbearbeiter wird der Zahlungseingang automatisch angezeigt. Bei einer Nachnutzung in anderen Bundesländern können deren Zahlungsplattformen angebunden werden.