Baubeginnsanzeige fertig für Praxistest

Der Online-Dienst für die Baubeginnsanzeige (§ 72 MBO) wurde nach intensivem fachlichen Austausch mit mehreren unteren Bauaufsichtsbehörden fertiggestellt und wird nun im Hinblick auf die Produktivsetzung getestet. Damit steht nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren und dem Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren der nächste Online-Dienst im Lebenszyklus Bau zur Verfügung. Mit Produktivsetzung in der Referenzimplementierung steht dieser Online-Dienst auch den anderen mitnutzenden Bundesländern zur Verfügung. Hierfür ist noch eine Anpassung an das Landesrecht notwendig. Diese kann schnell und unkompliziert über Konfigurationen innerhalb von 4-6 Wochen erfolgen. Als nächster Online-Dienst steht dann die Anzeige der Nutzungsaufnahme kurz vor Fertigstellung.