Bundesländer diskutieren über Nachnutzung der digitalen Baugenehmigung

Auf der 5. Sitzung des Nachnutzungssteuerungskreises am 31. Mai 2021 diskutierten Vertreter aus mehreren  Bundesländer die Fortschritte bei der länderübergreifenden Umsetzung der digitalen Baugenehmigung.  Folgende Länder sind im Steuerungskreis vertreten: Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Saarland, Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westphalen und Bayern.

Neben eine Vollnachnutzung wurden auch Möglichkeiten einer Teilnachnutzung diskutiert, in der beispielsweise nur der Vorgangsraum ohne den Antragsassistenten genutzt wird. Damit wird eine Kollaborationsplattform für die digitale Beteiligung von internen und externen Stellen sowie die Kommunikation mit dem Antragsteller ermöglicht (z.B. für die Bescheidzustellung und Gebührenerhebung). Das Land Mecklenburg Vorpommern arbeitet gerade an der FIT-Store Leistungsbeschreibung, die Grundlage für die Nachnutzung ist.  

Für die Referenzlösung wurden umfangreiche Informationen für interessierte Länder und Kommunen im FAQ-Bereich der Informationsplattform www.digitale-baugenehmigung.de bereitgestellt. Des Weiteren gibt es eine Checkliste für nachnutzende Länder, um den Prozess Schritt für Schritt voranzutreiben.

Die Arbeiten zur Umsetzung des Xbau Standards stehen für den ersten Nachrichtentypen des Antragseingangs kurz vor dem Abschluss. Damit könnten die Antragsinformationen automatisch vom Fachverfahren eingelesen werden.

Der Nachnutzungssteuerungskreis kommt am 28. Juni 2021 wieder zusammen.